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Behandlungsfehler und ihre juristische Aufarbeitung - ein Angriff auf die Würde der Frau

 

In meinem Buch Die Wunde in mir - Misshandlung auf Krankenschein schildere ich meine Geschichte auf zwei Ebenen. Da ist zum einen die Gewalt, die allen Betroffenen von ärztlichen Behandlungsfehlern in unserer Gesellschaft angetan wird. Zuerst durch einen Behandlungsfehler, der ihr Leben in Stücke reißt. Und darauf folgend geraten sie bei dem Versuch, eine Wiedergutmachung zu erlangen, in den Reißwolf der Verhandllungen mit Krankenkassen, Ärzte-Gut- / Missachtern, Juristen und ärztlichen Haftpflichtversicherungen. Da fehlt jede Menschenwürde und jedes menschliche Maß, denn da geht es ja gar nicht um die Patienten, sondern nur um den größtmöglichen Profit für die übrigen Beteiligten. 

 

Zugleich aber erzähle ich in meiner Tatsachenerzählung von einem sehr schlimmen, sexualisierten, ärztlichen Übergriff, der weder durch die Staatsanwaltschaft (die Ermittlungen aufgrund meiner Anzeige wegen Körperverletzung wurden vorzeitig eingestellt), noch in den zivilrechtlichen Verhandlungen geahndet wurde. Vom Zivilgericht wurde ich kurzerhand im Urteil ab einem fiktiven Zeitpunkt nur wenige Monate nach dem verheerenden Angriff des Arztes auf meinen äußeren und sogar inneren Intimbereich und trotz einer, zu der Zeit hierdurch weiter bestehenden, handflächengroßen (!) Wunde und des eindeutig von einem notoperierenden Universitätsprofessor dokumentierten 75-prozentigen Gewebeverlustes, für "gesund" erklärt, da ich angeblich keinen weiteren Arzt aufgesucht hätte ... Eine Aussage, die in allen Details falsch ist. Auf Druck ihrer Medizinerkollegen hatte zum Beispiel eine mich behandelnde Proktologin 90 Prozent meiner Patientenakte in ihrer Praxis geschwärzt und unkenntlich gemacht. Das wurde akzeptiert, das ging gut vor Gericht durch. Dies ist für mich skandalös.

Gewalt gegen Frauen und Patientinnen, ich weiß, was das ist. Ich habe es erlebt. Und ich schreibe heute darüber. In allen Details. 

 

Alle - in der Regel Männer - die mit meinem Fall zu tun hatten, gingen einfach durch mich hindurch. Warum? Weil ich durch den ärztlichen Übergriff um mein Überleben zu kämpfen hatte. Und wohl auch, weil ich nur eine Frau bin.

 

Unter dem Titel "ärztliche Behandlungsfehler" findet sich nicht selten eine massive Gewaltausübung gegenüber entmündigten Frauen. Auch diese Fälle werden hierzulande im Rahmen des "Patientenrechtegesetzes" abgehandelt. Die Patientinnen klein gemacht, bis es keine juristische Lösung zur Durchsetzung ihrer Wiedergutmachung mehr gibt. Da treffen zwei Tabu-Themen der Gesellschaft aufeinander: die häufig geduldete Gewalt gegen Frauen, die auch in Vergewaltigungsprozessen immer noch in vielen Fällen nicht dem Vergewaltiger, sondern dem Opfer angelastet wird. Und das Versagen eines Arztes. Und ein Mediziner bleibt, auch durch das "Patientenrechtegesetz", weiter unangreifbar, es soll nicht zutage treten, was nicht sein darf: die Verfehlung eines Arztes in der deutschen Gesellschaft.

 

Durch die Verteilung der Beweislast allein auf sein Opfer, wird dieses von vornherein von ihm ferngehalten, so dass er sich nicht wirklich mit den Folgen seiner Tat auseinandersetzen muss. Denn er hat nichts oder wenig zu befürchten. Das ist bekannt. Wer die Beweislast in einem Arztfehlerprozess hat, hat von vornherein die schwächere, im Grunde die aussichtlose Position. Der Arzt kann die Patientenakte verschwinden lassen, es wird kaum geahndet (siehe meine Artikel zum Transplantationsskandal am Hamburger UKE).

 

Er kann die Patientenakte manipulieren, um eine Aufdeckung kümmern sich weder der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), noch die Schlichtungskammer der Ärztekammern. Selbstverständlich nicht, denn letztere werden von den Haftpflichtversicherungen der Ärzte finanziert, und auch die Krankenkassen scheinen eher die Interessen der Ärtzeschaft, als die ihrer Mitglieder und Patienten zu schützen. Schließlich halten die Mediziner ja auch den Großbetrieb "Behandlung" am Laufen, an dem auch in den Krankenkassen viele Menschen gut, manche sogar sehr gut verdienen.

 

Eben dies wird der Anlaß dafür gewesen sein, die Verpflichtung der Krankenkassen, ihren Mitgliedern im Falle eines Behandlungsfehlers "zu helfen" explizit in das Patientenrechtegesetz mit aufzunehmen. Welchen Sinn solte es machen, diese Selbstverständlichkeit in einem Gesetz zu formulieren, wenn diese doch schon geleistet würde? Das ist es, was viele Menschen nicht wissen und nicht einmal ahnen, die oder deren Angehörige nicht plötzlich von einem Behandlungsfehler betroffen sind. Sie sind ab sofort ohne wirkliche Hilfe. Alle, die ihnen zur Seite stehen sollen, vertreten letztlich gar nicht ihre Interessen. Welchen Wert hat eine solche Hilfestellung der Krankenkassen, wenn sie mit stumpfen Instrumenten arbeitet, und die Kräfte der erkrankten Patienten hierdurch immer mehr verschlissen werden?

 

 

Auch der spektakuläre Fall des fanzösischen Buchhalters André Bamberski und seiner minderjährigen, von einem deutschen Arzt sexuell missbrauchten und umgebrachten, Tochter Kalinka, der kürzlich in einem Spielfilm in Frankreich und in Deutschland ins Kino kam (mein Artikel hierzu), berichtet davon, was für eine undurchdringliche Mauer das deutsche Recht und die zughörige Rechtspraxis für Patientinnen hierzulande ist, wenn es um die Klärung der Schuld eines Arztes geht. Und um die Abwehr berechtigter Ansprüche der Patientinnen an eine Wiedergutmachung.

 

Man kann es kaum fassen, auf welch massive Weise in Deutschland an der weißen Weste, pardon am weißen Kittel, der Mediziner festgehalten wird. Im Fall Kalinka stellt sich sogar Deutschlands Regierung gegen den Vater eines vierzehnjährigen, von seinem deutschen Stiefvater-Arzt missbrauchten und ermordeten, französischen Mädchens. Man verweigert sich und gibt dem französischen Antrag auf Auslieferung des von dem Gericht in Paris verurteilten Arztes nicht statt. Stattdessen stellt man sich jahrelang schützend vor den Mediziner-Verbrecher. Auch wurde offenbar zugelassen bzw. nicht weiter geahndet, dass dieser Arzt in der Pathologie höchstwahrscheinlich dafür gesorgt hatte, dass selbst die Geschlechtsteile an der Leiche des jungen Mädchens unmittelbar nach seiner Tag herausgetrennt wurden.

 

Der französische Vater versucht dreißig Jahre lang, den Arzt von einem deutschen Gericht verurteilen zu lassen. Sogar den Staranwalt Bossi aus München beauftragt er. Schließlich weiß er sich nicht anders zu helfen als durch Selbstjustiz. Er engagiert russische Kidnapper, lässt den Mörder seiner Tochter nächtens entführen und vor einem franzöischen Gericht ablegen. Der deutsche Arzt, der jahrelang unbehelligt weitere, junge Patientinnen in seiner Praxis "behandeln" und missbrauchen konnte, dies war bekannt (er musste dafür lediglich eine kleinere Geldstrafe bezahlen), sitzt jetzt in Paris eine fünfzehnjährige Haftstrafe ab. Zweimal verurteilt. 

 

Von französischen Richtern! 

 Ich bin leider nur eine Deutsche. Mein Fall liest sich so:

www.johannadarka.com/vorwort/

 

 "... Das Buch ist eine grandiose Reportage über den wütenden Selbstbehauptungskampf einer Frau. Sie schafft es, den Berichtton immer in eine literarische Dimension zu transportieren. Es ist das sehr persönliche Dokument eines "ärztlichen Kunstfehlers", der zu einer Lebenserschütterung führt, erzählt mit beeindruckender literarischer Intensität."

 

Dr. Paul Kersten

langjähriger Redakteur der Sendung "Bücherjournal" im NDR-Fernsehen

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